Aktuelle öffentliche Ausschreibungen und Vergaben in Niedersachsen. Finden Sie lokale Aufträge von Behörden, Kommunen und öffentlichen Auftraggebern im Bundesland Niedersachsen.
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Mauerarbeiten, Stahlbetonarbeiten, Blitzschutzanlage, Betonarbeiten, Entwässerungskanalarbeiten, Betonfertigteilgruben für das Verwaltungsgebäude, Werktstatt und Tankstelle
Anstrich Bestandsfassade • Baustelleneinrichtung • Bauteilschutz Fenster, Fliesen, Boden • Rollgerüste bis 6,4 m, Gerüst TRH bis 7,4 m • Untergrund vorbehandeln neuer Putz, ca. 200 m² • Untergrund vorbehandeln GK, ca. 1.230 m² • Untergrund vorbehandeln Bestandsbeschichtung, ca. 2.200 m² • Untergrund vorbehandeln Bestandstapeten, ca. 500 m² • jew. Grundierung, Zwischenanstrich und Schlussanstrich, im Bereich Wände und Decken, Flächen, Kleinflächen, Leibungen etc. • Disp.-Farbe auf neuem Putz, ca. 100 m² • Disp.-Farbe auf neuen GK-Flächen, ca. 2.500 m² • Disp. -Farbe auf Bestandsbeschichtung, ca. 2.200 m² • Disp.-Farbe auf/mit Glasfasertapete, ca. 750 m² • Disp.-Farbe mit Zellstoffvlies, ca. 180 m² • Bestands-Stahlzargen vorbehandeln und lackieren, 46 St. • Bestands-Heizleitungen vorbehandeln und lackieren, ca. 45 m Ausführungszeitraum: Beginn: voraussichtlich März 2026 - Fertigstellung: voraussichtlich November 2026 Dauer der Leistung in Werktagen (Mo-Sa): 225 WT
Mäharbeiten für die Jahre 2026 -2029 pro Mahd: LOS I: 3.472.326 m² Seitendamm, 1.044.366 m² Kanalseitengraben, 370.924 m² Bauwerke, 50.763 m² Leitplanken/Bügel und 115.860 m² Betriebswege mähen.
Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanung Verkehrsanlagen (HOAI Teil 3, Abschnitt 4) - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Verbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Verbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Lärmschutzwand in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke näheres siehe Leistungsbeschreibung
Die Grundlage für den Aus- und Aufbau von öffentlichen Ladeinfrastrukturen im Landkreis Harburg stellt für die Flächen im öffentlichen Raum das Ladeinfrastrukturkonzept dar, das die Konzessionsgeber erarbeitet haben (Anlage 1 Ladeinfra-strukturprojekt). Das Ziel im Hinblick auf das geplante Ladeinfrastrukturangebot ist der strategische Aufbau einer bedarfsorientierten öffentlichen Ladeinfrastruktur für den Betrachtungszeitraum bis 2030. Für den Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur sollen rund 62 Standorte mit ungefähr 140 Ladepunkten ausgeschrieben werden. Etwa 3 % der Standorte sind zunächst als DC-Ladestationen vorgesehen, wobei dieser Anteil in Absprache erhöht werden kann, z. B. an verkehrsintensiven Knotenpunkten. Die Ladepunkte sollen den Anforderungen moderner Elektromobilität entsprechen und eine nachhaltige sowie nutzerfreundliche Infrastruktur bieten. Gesucht wird ein Dienstleister, der die benötigte Ladeinfrastruktur auf Basis des zuvor erwähnten Ladeinfrastrukturprojektes errichten und betreiben kann. Dieser Dienstleister soll die Aufgaben der Nutzerverwaltung, Zugangskontrolle, Abrechnung sowie das Monitoring der Ladevorgänge komplett übernehmen (sog. "Betreibermodell"). Zu diesem Zwecke vergeben die Konzessionsgeber eine Konzession für die Planung, die Errichtung, den Betrieb sowie die Wartung und ggf. den Rückbau von öffentlicher LIS im Kreisgebiet. Sämtliche Ladesäulen sind zu 100 % mit Strom aus erneuerbaren Energien zu betreiben. Anforderungen an die Ökostromqualität - Strom zu 100 % aus erneuerbaren Energien* - Jährlicher Nachweis der Ökostromqualität über Herkunftsnachweise** * Strom aus erneuerbaren, nichtfossilen Energiequellen, das heißt Wind, Sonne, geothermische Energie, Umgebungsenergie, Gezeiten-, Wellen- und sonstige Meeresenergie, Wasserkraft, und Energie aus Biomasse, Deponiegas, Klärgas und Biogas. Als Biomasse gelten nur Energieträger gemäß BiomasseV. Flüssige Biobrennstoffe und Biomasse-Brennstoffe haben zusätzlich den Nachhaltigkeitskriterien der BioSt-NachV zu genügen. ** Ein HKN muss mindestens die folgenden Angaben enthalten: - die Kenndaten zur Erzeugungsanlage (Art, Typ, Standort, Leistung, Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage, Beginn und Ende der Stromerzeugung) - die erzeugte Strommenge (in Megawattstunden) - die Art und den Umfang von Förderungen, die die Anlage bei ihrer Errichtung oder der Strom bei seiner Produktion erhalten hat - das Ausstellungsdatum des HKN, das ausstellende Land und eine eindeutige Kennnummer. Der Konzessionsnehmer hat während der Vertragslaufzeit die, für eine LIS-Errichtung und deren Betrieb anzuwendenden, untergesetzliche Regelungen, die allgemein anerkannten Regeln der Technik und die einschlägigen technischen Normen in der jeweils geltenden Fassung eigenverantwortlich einzuhalten, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses insbesondere nachfolgende: a) Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (AFIR), sofern sie unmittelbar Pflichten des Betreibers von Ladepunkten regelt (insb. Art. 5 der Verordnung), b) Verordnung über technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für elektrisch betriebene Fahrzeuge (Ladesäulenverordnung - LSV) vom 09.03.2016 (BGBl. I S. 457), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.06.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 156), in der jeweils aktuellen Fassung,
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